Hier finden Sie eine kurze Information dazu, wie Steuerberater abrechnen. Vieles ist möglich, doch nicht alles! Leider müssen Steuerberater die Steuerberatergebührenverordnung den jeweiligen Tätigkeiten zugrunde legen.

Hier gibt es einen Rechner, wo Sie vorab (nur zum Teil) die Kosten für einen Steuerberater berchenen können. Betrachten Sie diese Berechnungen jedoch nur als vorläufig. Alles weitere können Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Steuerberater klären.

Was kostet eigentlich ein Steuerberater? Klicken Sie hier

Die Kosten für den Steuerberater bemessen Sie in erster Linie nach dem sog.Gegenstandswert (sehen Sie hier mehr). Der Gegenstandswert ist in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt und ist in der Regel das Einkommen, die Einnahmen, die Steuer usw. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht oftmals nicht eine feste Vergütung/ Gebühr vor. Vielmehr kann der Steuerberater die Kosten innerhalb eines Ermessensspielraum auswählen. Diesen Ermessensspielraum können Sie mit dem Schieberegler unterhalb des Kostensatzes einstellen. Grundsätzlich sollte die Vergütung sich an der Mittelgebühr orientieren. Wenn der Steuerfall jedoch schwieriger und aufwendiger als ein durchschnittlicher Steuerfall ist, dann kann der Steuerberater auch mehr als die Mittelgebühr in Rechnung stellen. Das muss der Steuerberater aber ggf. begründen können. In einem leichten und weniger aufwendigen Steuerfall müssen die Kosten unterhalb des Mittelsatzes abgerechnet werden. Grundsätzlich handelt es sich hier um sogenannte Mittelgebühren. Der Steuerberater ist angehalten ( von Seiten der Berufsaufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer) eine mittlere Gebühr seinen Berechnungen zugrunde zu legen (Mittelgebühr).

Welche Möglichkeiten gibt es noch, außer einen Steuerberater zu beauftragen. Manchmal geht es wirklich etwas preiswerter, allerdings auch mit einigen kleinen Risiken verbunden.

Lohnsteuerhilfevereine sind preiswerter

Für reine Beratung, etwa vor einem Umzug ins Ausland und für das Prüfen von Steuerbescheiden, verlangt der Berater eine zeitabhängige Gebühr. Sie beträgt für eine halbe Stunde zwischen 36 und 83 Euro. „Um einen durchschnittlichen Bescheid zu überprüfen, brauche ich ungefähr 15 Minuten“, sagt Holger Lippner, Steuerberater aus Weimar. Den Steuerberatern gleichgestellt sind die Rechtsanwälte. Sie dürfen auch beraten und verlangen dann die gleichen Gebühren wie die Steuerberater.

Wer den hohen Aufwendungen für den Steuerberater lieber entkommen möchte, kann sich beispielsweise an die sogenannten Lohnsteuerhilfevereine wenden, die deutlich günstiger sind. Das dürfen Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende sowie Rentner und Pensionäre, nicht aber Freiberufler und Gewerbetreibende. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte dürfen dabei 13.000 Euro nicht übersteigen (26.000 Euro bei Ehepaaren). Die Höhe des Arbeitseinkommens ist nicht begrenzt.

Häufig ist der Sachverhalt jedoch so kompliziert, dass Lohnsteuerhilfevereine dieses nicht bewerkstelligen können. Dann bleibt Ihnen nur der Gang zum Steuerberater. Denn auch hier gilt: Nicht an der falschen Stelle sparen!

In unserem Büro wird dieser Sachverhalt so gehandhabt, dass wir den für Sie günstigsten Weg finden.  Im persönlichen Gespräch stellen wir fest, ob Sie bei uns oder auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben sind. Wir wollen, dass Sie zufrieden sind, dass ist das entscheidende Kriterium bei der Auswahl eines Dienstleisters.