Schuldzinsenabzug bei Immobilien

Sind Schuldzinsen noch abzugsfähig, wenn eine vermietete Immobilie verkauft wird? Mit dieser Frage haben sich Gerichte und Finanzverwaltung auch in jüngster Zeit immer wieder beschäftigt. Grundsätzlich waren Schuldzinsen nach dem Verkauf einer Immobilie nicht abzugsfähig. Dies führte natürlich  häufig zu Steuernachzahlungen, die im Vorfeld nicht beachtet worden sind. Wird ein Darlehen unmittelbar für eine vermietete Immobilie eingesetzt, sind die Schuldzinsen als Finanzierungskosten sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dass nach einem Verkauf einer vermieteten Immobilie ein nachträglicher Schuldzinsenabzug in Betracht kommt, ist das Ergebnis einer Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren immer wieder geändert hat und großzügiger geworden ist. Die Finanzverwaltung ist dem BFH bisher gefolgt – teilweise allerdings mit Einschränkungen.  Angesichts der zahlreichen Rechtsprechung und BMF-Schreiben ist es schwer, einen Überblick zu bekommen. Diese Fälle sind zu unterscheiden: In welchem Zusammenhang entstehen Schuldzinsen: Bei sofort abziehbaren Werbungskosten oder Anschaffungskosten? Ist der Verkauf steuerbar? Oder ist er nicht steuerbar, weil die 10jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist? Darüber hinaus hat sich der BFH erstmals dazu geäußert, wie die Schuldzinsen eines Umschuldungsdarlehens bzw. Refinanzierungsdarlehens zu beurteilen sind. Da dieses eine sehr spezielle Pronlematik ist, die nur nach dem jeweiligen Einzelfall bezurteilt werden kann, ist es notwendig, dass Sie ihren Steuerberater fragen. Nutzen Sie die Erfahrungen Ihres Steuerberaters und die geänderte Rechtsprechung, damit Sie nicht unnötig Steuern zahlen müssen.