Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen kein Arbeitslohn Dritter

Aktuelles Urteil für die Versicherungsbranche Mit Urteil vom 10. April 2014 VI R 62/11 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass kein Arbeitslohn vorliegt, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden. Im Streitfall hatten die Arbeitnehmer der Klägerin Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Bezüglich der streitgegenständlichen Rabatte bestanden keinerlei Vereinbarungen oder Absprachen zwischen der Klägerin und den Versicherungsunternehmen. Die gewährten Rabatte des einen Versicherungsunternehmens standen sämtlichen Innen- und Außendienstmitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen; außer an die Zugehörigkeit zur Versicherungsbranche waren sie an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Die von dem anderen Versicherungsunternehmen gewährten Rabatte wurden nicht nur aktiven Mitarbeitern und Pensionären des Versicherungsunternehmens, sondern auch Beschäftigten anderer Unternehmen gewährt; einzige Voraussetzung war insoweit die Betriebszugehörigkeit zu einem dieser Unternehmen. Die Klägerin unterwarf die gewährten Rabatte nicht dem Lohnsteuerabzug. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, es handele sich bei den gewährten Rabatten um Lohnzahlungen durch Dritte und nahm die Klägerin in Haftung. Das Finanzgericht hat sich dieser Auffassung angeschlossen und die Klage abgewiesen. Der BFH hat das Urteil der Vorinstanz nun aufgehoben und entschieden, dass die den Arbeitnehmern der Klägerin von Dritten eingeräumten Rabatte keinen Arbeitslohn begründen, da sie nicht nur diesen, sondern auch Arbeitnehmern nicht verbundener Unternehmen gewährt worden seien. Begründung: Mit der Entscheidung knüpft der VI. Senat des BFH an seine bisherige Rechtsprechung zur Rabattgewährung an. Danach begründen Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur [...]

Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen kein Arbeitslohn Dritter2014-07-21T16:59:42+02:00

Steuererklärung -Werbungskosten

Wichtige Informationen Steuerberater Weimar informiert: 1000 € Werbungskosten kann jeder Arbeitnehmer pauschal bei seiner Einkommensteuererklärung ohne entsprechende Nachweise geltend machen, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten waren. Eventuell lohnt es sich jedoch, etwas genauer hinzusehen: Werbungskosten sind sämtliche Kosten, die einem Arbeitnehmer im direkten Zusammenhang mit dem Erlangen und Erhalten einer Erwerbstätigkeit entstehen, die Palette ist entsprechend vielfältig. Hier ein Auszug der gängigsten Werbungskosten: […]

Steuererklärung -Werbungskosten2014-07-17T20:20:45+02:00

Arbeitszimmer und Werbungskosten

Ihr Steuerberater in Weimar informiert über die aktuelle Rechtsprechung: Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann Kosten für Arbeitsmittel und oft sogar auch für das Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Arbeitsuchende, Auszubildende, Umschüler oder Mütter und Väter während der Elternzeit, die sich von zu Hause aus weiterbilden. Für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie im Jahr bis zu 1250 Euro abrechnen, wenn Ihnen für die dort erledigte Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch die Reinigung und der häusliche Versicherungsschutz gehören zu den Kosten. Mieter können sogar anteilig die Miete und Betriebskosten abrechnen – Hausbesitzer die Ausgaben für Abschreibung, Finanzierung und Grundsteuer. […]

Arbeitszimmer und Werbungskosten2014-07-17T10:22:02+02:00

Steuern sparen durch Heirat?

Steuern sparen durch Heirat? Single oder Paar? Single sparen häufig viel Geld und damit Steuern, wenn sie heiraten. Dies gilt jedoch nicht immer. Was sie wissen sollten: Steuern sparen Bei einer Heirat kann das Jawort meherere tausend Euro oder aber auch gar nichts wert sein. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welche Einkünfte jeder der beiden Partner erzielt. […]

Steuern sparen durch Heirat?2014-07-17T21:33:11+02:00

Steuertipps für Rentner und Senioren

Steuerberater Weimar informiert: Versicherungsbeiträge angeben Kosten für die Gesundheit absetzen Werbungskosten nachweisen Belege mit einreichen Renten abrechnen Pensionen eintragen Viele Angaben werden von den Rentnern in der Steuererklärung genauso angesetzt, wie bei all den anderen Steuerpflichtigen.  Für Rentner und Pensionäre gelten jedoch auch bestimmte Spezialvorschriften. […]

Steuertipps für Rentner und Senioren2014-07-17T21:34:38+02:00
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