Steuerberater Weimar informiert:

  1. Versicherungsbeiträge angeben
  2. Kosten für die Gesundheit absetzen
  3. Werbungskosten nachweisen
  4. Belege mit einreichen
  5. Renten abrechnen
  6. Pensionen eintragen

Viele Angaben werden von den Rentnern in der Steuererklärung genauso angesetzt, wie bei all den anderen Steuerpflichtigen.  Für Rentner und Pensionäre gelten jedoch auch bestimmte Spezialvorschriften.

Versicherungsbeiträge

Jeder kann seine Beiträge zu den Versicherung angeben. In der Regel sind dies: Haftpflicht, Unfall, Kranken- und Pflegeversicherung. An 2012 erkennt das Finanzamt nur noch Beiträge bis 5.068(Single) und 10.136€ für Verheiratete an. Hier gibt es spezielle Übergangsvorschriften, die prüfen, welches die für sie günstigste Lösung ist.

Kosten für die Gesundheit

Sind Krankheitskosten im Alter hoch, können diese ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden (außergewöhnliche Belastungen). Doch auch hier gelten Spezialvorschriften, die Ihnen der Steuerberater erklären kann. Empfehlung: Heben sie sämtliche Quittungen und Belege für die Krankheiten auf.

Werbungskosten nachweisen

In vielen Fällen können Senioren auch Werbungskosten absetzen und zwar für Rentenberater, Gewerkschaften, Rentenstreitigkeiten vor Gericht. Sind solche Ausgaben höher als 102€ lohnt sich der Nachweis.(Steuertipps für Rentner und Senioren)

Belege mit einreichen

In vielen Fällen, insbesondere wenn die Erklärung eigenhändig oder über das Internet eingereicht wird und kein Stempel vom Steuerberater enthält, möchte das Finanzamt sämtliche Belege sehen. Dies bedeutet für sie, dass sie alle Belege der Steuererklärung hinzu fügen müssen. Dies ist besonders wichtig, um Nachfragen zu vermeiden.

Renten abrechnen

Es müssen bei der Steuererklärung sämtliche Renten abgerechnet werden. Dafür gibt es extra die so genannte Anlage „R“. Hier gibt es immer wieder einmal die Schwierigkeiten mit der Berechnung, wenn Rentenerhöhungen erfolgt sind. Denn diese werden anders berechnet.

Pensionen eintragen

Betriebs- und Beamtenpensionen, die der Exarbeitgeber auf der Steuerkarte abgerechnet hat, müssen in die Anlage N eingetragen werden. Entsprechende Werbungskosten zu diesen einzelnen Einkünfte können ebenfalls geltend gemacht werden. Wenn die Kosten höher als 102€ sind sparen Pensionäre ebenfalls Steuern.(Steuertipps für Rentner und Pensionäre)

Empfehlung:

Grundsätzlich können sie ihre Steuererklärung selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen. Aus der obigen Auflistung wird meines Erachtens deutlich, dass die Steuererklärung nicht so einfach auszufüllen ist. Die Praxis bestätigt dieses immer wieder. Aus diesem Grund sollten sie die Erklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen. Denn dann wissen sie, dass alles richtig gemacht worden ist und ihnen sämtliche steuerliche Vergünstigungen zugute kommen. Unnötige Nachfragen werden verhindert und sie haben somit nur den Kontakt mit dem Finanzamt, wie er sein sollte.

Kontaktieren Sie uns (Steuerberater Weimar) unter: info@stb-lippner.de

Wenn sie weitere Ausgaben im Alter für Pflege verhindern wollen, finden sie Informationen auf der nachfolgenden Webseite: www.private-pflegeversicherung-deutschland.de