Tank- und Warengutscheine an Mitarbeiter (Spar-Tipp)

Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Gutscheine (Warengutschein) an Arbeitnehmer jetzt vereinfacht ausgestellt werden.
Hier die  für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einzuhaltende Regeln:

  • Monatliche Höchstgrenze mit 44 € pro Mitarbeiter
    (so kann jeder Mitarbeiter im Jahr 528 € Vergütung ohne Abzüge bekommen)
  • dürfen nicht in Geld zurück getauscht werden.
  • Nachweis muss zum Lohnordner

Folgende Beispiele sind möglich:

  1. Arbeitgeber gibt Gutschein für Monat Februar 2014 über Benzin im Wert von 44 € aus.
    Der Mitarbeiter tankt, bezahlt und lässt sich den verauslagten Betrag vom Arbeitgeber erstatten.
    (Angabe des €-Betrags ist nicht mehr schädlich)
    Auch die Verwendung einer Tankkarte ist möglich.
  2. Arbeitnehmer erhält Geldbetrag im Voraus, um damit eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erwerben; z.B. für den Kauf eines Buches, Kalender, etc…