Wie wird ein Firmenwagen besteuert ? – Fahrtenbuch, 1% Regelung und mehr

Wie wird ein Firmenwagen besteuert? Hier die aktuellen Informationen: Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen. Immer wieder gibt es neue oder geänderte Vorgaben für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der außerdienstlichen Nutzung eines Firmenwagens. Das Bundesfinanzministerium hat nun mehrere ältere Verwaltungsanweisungen überarbeitet und seine Vorgaben in einem umfangreichen Schreiben veröffentlicht. Neben den hier zusammengefassten Vorgaben geht das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben auch auf spezielle Fälle ein, die nur wenige Arbeitnehmer betreffen. Dazu gehören die Gestellung eines Fahrers, Umwegfahrten wegen konkreter Sicherheitsgefährdung des Arbeitnehmers oder die Überlassung gepanzerter Fahrzeuge. Was zusätzlich bei der 1 %-Regelung oder bei der Führung eines Fahrtenbuchs zu beachten ist, lesen Sie in separaten Beiträgen. • Methodenwechsel: Ein unterjähriger Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1 %-Regelung für ein Fahrzeug ist nicht zulässig. • Familienheimfahrten: Nutzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, fällt für die erste wöchentliche Fahrt kein geldwerter Vorteil an. Für jede weitere Familienheimfahrt in derselben Woche ist ein Nutzungswert von 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. • Leasing: Least der Arbeitgeber einen Firmenwagen, ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung nach den üblichen Regeln zu bestimmen, wenn der Anspruch auf die Nutzungsüberlassung ein arbeitsvertraglicher Vergütungsanspruch ist oder auf eine Gehaltsumwandlung zurückgeht. Außerdem muss der Arbeitgeber zivilrechtlich Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber darf dann die pauschalen Kilometersätze im Rahmen einer Auswärtstätigkeit mit diesem Firmenwagen nicht steuerfrei erstatten. • [...]