Meldepflicht für Kassen- und Kassensysteme – Fristablauf 31.07.2025. Neuanmeldung innerhalb von 4 Wochen.
Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 01.08.2025 – Was Unternehmer jetzt wissen müssen Was ist die Meldepflicht für Kassensysteme? Ab dem 1. August 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen beim Finanzamt verpflichtend gemeldet werden. Dies gilt für alle elektronischen Kassensysteme oder Registrierkassen, die den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung unterliegen. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die Transparenz bei Bargeldtransaktionen zu erhöhen. Wann tritt die Meldepflicht in Kraft? Startdatum: 01.08.2025 Ab diesem Zeitpunkt müssen alle vorhandenen und neuen Kassensysteme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden. Übergangsfristen sind nicht mehr vorgesehen, da die Regelung bereits mehrfach verschoben wurde. Wie erfolgt die Meldung? Die Meldung erfolgt elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“. Es sind folgende Informationen anzugeben: Art des Kassensystems (z. B. PC-Kasse, mobile Kasse etc.) Anzahl der eingesetzten Kassen Seriennummer der TSE Datum der Inbetriebnahme Daten zum Kassenhersteller und -typ Adresse des Einsatzortes der Kasse Mehrinformationen: Rechtliche Voraussetzungen und Erläuterungen Ausfüllanleitung Wichtige Hinweise Die Meldung muss innerhalb von einem Monat nach Anschaffung oder Inbetriebnahme erfolgen. Auch Stilllegungen oder Änderungen am Kassensystem müssen gemeldet werden. Nicht gemeldete Kassensysteme können bei einer Betriebsprüfung als Verstoß gewertet werden – das kann zu Steuerschätzungen oder Bußgeldern führen. Fazit Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem betreiben, sollten Sie sich rechtzeitig vorbereiten und alle Systeme fristgerecht ab dem 1. August 2025 melden. Eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Meldung sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern helfen auch, Ärger mit dem Finanzamt [...]