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Meldepflicht für Kassen- und Kassensysteme – Fristablauf 31.07.2025. Neuanmeldung innerhalb von 4 Wochen.

Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 01.08.2025 – Was Unternehmer jetzt wissen müssen Was ist die Meldepflicht für Kassensysteme? Ab dem 1. August 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen beim Finanzamt verpflichtend gemeldet werden. Dies gilt für alle elektronischen Kassensysteme oder Registrierkassen, die den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung unterliegen. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die Transparenz bei Bargeldtransaktionen zu erhöhen. Wann tritt die Meldepflicht in Kraft? Startdatum: 01.08.2025 Ab diesem Zeitpunkt müssen alle vorhandenen und neuen Kassensysteme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden. Übergangsfristen sind nicht mehr vorgesehen, da die Regelung bereits mehrfach verschoben wurde. Wie erfolgt die Meldung? Die Meldung erfolgt elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“. Es sind folgende Informationen anzugeben: Art des Kassensystems (z. B. PC-Kasse, mobile Kasse etc.) Anzahl der eingesetzten Kassen Seriennummer der TSE Datum der Inbetriebnahme Daten zum Kassenhersteller und -typ Adresse des Einsatzortes der Kasse Mehrinformationen: Rechtliche Voraussetzungen und Erläuterungen Ausfüllanleitung Wichtige Hinweise Die Meldung muss innerhalb von einem Monat nach Anschaffung oder Inbetriebnahme erfolgen. Auch Stilllegungen oder Änderungen am Kassensystem müssen gemeldet werden. Nicht gemeldete Kassensysteme können bei einer Betriebsprüfung als Verstoß gewertet werden – das kann zu Steuerschätzungen oder Bußgeldern führen. Fazit Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem betreiben, sollten Sie sich rechtzeitig vorbereiten und alle Systeme fristgerecht ab dem 1. August 2025 melden. Eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Meldung sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern helfen auch, Ärger mit dem Finanzamt [...]

Meldepflicht für Kassen- und Kassensysteme – Fristablauf 31.07.2025. Neuanmeldung innerhalb von 4 Wochen.2025-07-05T14:57:09+02:00

Wichtiger Hinweis- Barrierefreiheit für Webseiten – Abmahngefahr

Heute ein wichtiger Hinweis für Ihre Webseiten: Barrierefreiheit -  Bitte beachten Sie diese Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahngefahren: Die neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de+15ftapi.com+15aktion-mensch.de+15. Hier die wichtigsten Fragen auf einen Blick: 🔍 1. Wer ist von den Regelungen betroffen? Privatwirtschaftliche Unternehmen (B2C), wenn sie Websites, Webshops, Apps oder digitale Dienste anbieten, die sich an Endkund:innen (also Verbraucher:innen) richten fgvw.de+3cybay.de+3friendventure.de+3. Ausnahmen gelten für: Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio € Umsatz/Bilanz – sie sind von der Pflicht befreit, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten innoge.de+15cybay.de+15verdure.de+15. Reine B2B‑Angebote (nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher) cybay.de. Bestimmte Übergangsfristen für Produkte/Dienstleistungen, jedoch nicht für Web‑Inhalte: Online-Shops und Websites müssen direkt ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein – also ohne Schonfrist de.wikipedia.org+15bfsg-gesetz.de+15fgvw.de+15. 🧭 2. Was ist konkret zu beachten? Technische Mindeststandards: Einhaltung von EN 301 549, d. h. Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Level AA de.wikipedia.org+6cybay.de+6svaerm.com+6. Barrierefreiheitserklärung (§ 12 BFSG): Muss gut sichtbar auf der Website veröffentlicht werden und Auskunft geben über den Status, vorhandene Mängel, und Möglichkeit zur Rückmeldung bfsg-gesetz.de+2cybay.de+2marieutsch.com+2. Praktische Anforderungen: Tastaturbedienbarkeit, verständliche Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Formulare klar beschriftet, responsive Gestaltung, Kompatibilität mit Screenreadern etc. cybay.de+2barrierefrei-digital.de+2de.wikipedia.org+2. Altdokumente: Inhalte, die vor dem Inkrafttreten erstellt und seitdem nicht verändert wurden, wie ältere PDFs oder Videos, müssen nicht sofort barrierefrei nachgerüstet werden – solange sie unberührt bleiben verdure.de+1bfsg-gesetz.de+1. ⏳ 3. Pflichten und Fristen Stichtag: Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen oder geänderten Webangebote [...]

Wichtiger Hinweis- Barrierefreiheit für Webseiten – Abmahngefahr2025-07-05T13:01:42+02:00

Geplante Steueränderungen durch die neue mögliche Regierung

Geplante Steueränderungen die neue Regierung  „Wachstum und Zusammenhalt sind die Leitlinien unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Wir stärken Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und garantieren zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit“. So steht es im Koalitionspapier. Unternehmenssteuer und Investitionen Der „Investitions-Booster“ besteht aus einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von je 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Zusätzlich soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen sollen in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen werden. Einkommensteuer Zur Mitte der Legislatur sollen Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden. Außerdem soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen. Gewerbesteuer Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Hebesatz ausüben. Das will die Koalition verhindern. Außerdem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Das wird gewährleistet, indem Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Für freiwilliges längeres Arbeiten sollen steuerliche Anreize geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Steuerliche Begünstigung von Prämien zur [...]

Geplante Steueränderungen durch die neue mögliche Regierung2025-04-10T15:37:46+02:00

Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) – Was ist das?

Die neue Nummer im Steuerrecht - Wirtschafts ID - Das sollten Sie darüber wissen Wer in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Neben der Steuer-ID und der Umsatzsteuer-ID sollen bestimmte Personengruppen nun noch eine neue Kennziffer erhalten. Damit soll die Kommunikation und der Austausch vereinfacht werden. Seit November 2024 führt Deutschland schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) ein. Bis Ende November 2026 sollen Betroffene die neue Nummer erhalten haben. Die neue Kennziffer geht an alle Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Darunter fallen Beschäftige der freien Wirtschaft, Freiberufler, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einer gewerblicher Nebentätigkeit. Die neue Nummer gilt dann gleichzeitig zur Steuer-ID. Und: „Sie soll die Kommunikationen zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen“, teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit. Was soll die neue Wirtschafts-ID bewirken? Die Einführung dieser neuen Identifikationsnummer soll eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Bereichen schaffen, führt jedoch auch zu sehr vielen Unsicherheiten. Viele Steuerzahler fragen sich, ob sie aktiv werden und die Nummer selbst beantragen müssen. Dazu erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler: „Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen.“ Das erfolgt seit November 2024 und soll in zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird schrittweise vergeben. Sie ist keinesfalls als Ersatz für die wichtige Steuer-ID, sondern als Ergänzung gedacht. Zuerst erhalten wirtschaftlich [...]

Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) – Was ist das?2025-02-18T09:35:54+01:00

Steueränderungen 2025; Mindestlohn und mehr

Hier finden sie einen kurzen Überblick über wichtige Steueränderungen im Jahr 2025 Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression Nach der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 um 180 € auf 11.784 € und der ebenfalls rückwirkenden Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für 2024 um 114 € auf 3.306 € pro Elternteil wird es auch für 2025 Änderungen beim Grundfreibetrag und dem steuerlichen Kinderfreibetrag geben. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 € auf 12.096 € wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sog. kalten Progression ausgeglichen. Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sog. Reichensteuer die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 30 € auf 3.336 € pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 €) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags auf insgesamt 4.800 € pro Elternteil beziehungsweise 9.600 € pro Kind. Zudem wird das Kindergeld von bisher 250 € zum 1.1.2025 um 5 € auf 255 € pro Kind und Monat erhöht. Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag Ab 2021 ist [...]

Steueränderungen 2025; Mindestlohn und mehr2025-01-08T11:59:56+01:00
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