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Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung

Heute nur ein kurzer Verweis auf die Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und deren Folgen. Zitat  Haufe Verlag: Der Einsatz von fremdem Personal innerhalb des eigenen Betriebs ist in unterschiedlichen Formen möglich. Bei der Beauftragung externer Dienstleister über Werk- oder Dienstverträge ist es zum Beispiel möglich, dass diese die Aufgabe mit eigenen Mitarbeitern erfüllen oder aber einen Solo-Selbstständigen unterbeauftragen. Auch Arbeitnehmerüberlassung oder der Werk-oder Dienstvertrag mit Solo-Selbstständigen direkt ist eine Möglichkeit. Für eine richtige rechtliche Beurteilung der einzelnen Formen sind die vertraglichen Vereinbarungen wichtig, entscheidend ist jedoch die tatsächliche Durchführung. Hier geht es zu den weiteren Informationen: Klicken

Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung2017-08-18T10:15:24+02:00

Steuerliche Behandlung von Studenten?

Steuerliche Behandlung von Studenten und mögliche Fallstricke? Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Merkblatt und Hinweise zur Besteuerung und Sozialversicherungspflicht von Studenten Bei Studenten gibt es mehrere Möglichkeiten der Abrechnung, je nach Umfang und Ausgestaltung der Beschäftigung. Ordentlich Studierende Bis auf den Minijob bedingen alle Abrechnungsarten, dass der Student als „ordentlich Studierender“ seinen Studentenstatus einhält. • Immatrikuliert an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule, Immatrikulationsbescheinigungen sind für jedes Semester während der Beschäftigung einzureichen • Kein Urlaubssemester • Das Studium nimmt die Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch • Der Studentenstatus endet mit Hochschulabschluss, d.h. mit Ablegen der nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehenen Abschlussprüfung (genauen Tag durch Einreichung der Abschlussurkunde oder Bescheinigung der Hochschule bestätigen lassen), weiterfolgende Einschreibung unerheblich. • Danach auch beim Masterstudiengang, Aufbau- oder Zweitstudium erneut möglich, wenn dieses ebenfalls ordentlich ausgeübt wird, d.h. ein weiterer Hochschulabschluss angestrebt wird. Jedoch nicht im Promotionsstudium (Doktoranden). • Maximal bis zu einer Studienzeit von 25 Fachsemestern Besteuerung Steuerliche Behandlung von Studenten Die steuerliche Abrechnung erfolgt immer über die individuelle Lohnsteuerklasse, nachgewiesen mit der Steuer-Identifikationsnummer, wobei z.B. in Steuerklasse 1 (ledige Studenten) ein tatsächlicher Lohnsteuerabzug erst ab einem monatlichen Brutto von über 1.000,- € beginnt. Ausnahme ist der Minijob, bei dem wahlweise auch die 2% Pauschsteuer gewählt werden kann. Besonderheiten bei Mehrfachbeschäftigung sind genauer zu klären. Sozialversicherungspflicht Einfluss auf Familienversicherung klären! Unter 25 Jahren können Studenten über die Eltern familienversichert werden, ohne jede Altersgrenze über den Ehe- oder Lebenspartner. Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei [...]

Steuerliche Behandlung von Studenten?2017-06-29T18:56:14+02:00

Steuerklassenwechsel

So funktioniert der Steuerklassenwechsel! Häufig werde ich von meine Mandanten gefragt, wie sie die Steuerklasse wechseln können. Es stellt sich die Frage. warum sollte ich überhaupt die Steuerklasse  oder muss ich wechseln? Aus den nachfolgenden Erläuterungen ergeben sich 90% der Antworten Die Steuerklasse wechseln können z.B. Ehepaare, um Steuern zu sparen. Um die Steuerklasse zu wechseln, muss man nur ein ausgefülltes Formular zum Finanzamt schicken. Die Steuerklasse wechseln sollte man auch, wenn sich der Familienstand verändert hat. für bestimmte Sozialleistungen ist es wichtig, in der "richtigen" Steuerklasse zu sein. Auf dieser Seite finden Sie nicht nur das Formular für den Steuerklassenwechsel, sondern alle Formulare die Sie für die Finanzverwaltung benötigen. Finanzamtsformulare dass spezielle Steuerklassenwechselformular Steuerklassenwechsel Damit Sie wissen zu welcher Steuerklasse Sie gehören bzw. in welche Sie wechseln können, habe ich ihnen diese Aufstellung angefertigt. Steuerklasse I Die Steuerklasse 1 ist für Ledige oder Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben. Die Steuerklasse 1 gilt auch für Geschiedene oder Verwitwete. Auch in der Steuerklasse 1 gibt es einen Kinderfreibetrag. Wer mehreren Jobs nachgeht, kann die Steuerklasse 1 nur einmal angeben. Wenn man als ledige Person arbeitslos wird, bleibt man in der Steuerklasse 1. Steuerklasse II Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht. Außerdem müssen sie das Kindergeld beziehen. In der Steuerklasse 2 müssen deutlich weniger Steuern gezahlt werden als z.B. in Steuerklasse 1. Nur in der Steuerklasse 2 gibt es den Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Steuerklasse III Die Steuerklasse 3 ist nur in Kombination [...]

Steuerklassenwechsel2016-09-23T18:02:25+02:00

Kassenbuch und Kassenanforderung ab 2017

Kassenbuchhaltung Neue, verschärfte Anforderungen bei der Führung des Kassenbuch und der Kassenführung Wer jetzt nicht handelt, hat das Nachsehen. Dieses kann existenzbedrohend sein! Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen ab 2017 mit verschärften Prüfungen ihrer Kassensysteme und Kassenbücher rechnen. Grund dafür sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung aus dem Jahre 2010 sowie die in 2014 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD). Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis, doch nun endet die Übergangsfrist. Ab Januar 2017 sind die Regeln zwingend anzuwenden. Wer dann dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann teuer werden. Wenn Sie ein bargeldintensives Unternehmen betreiben und Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen möchten, sollten Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte bzw. Kassenbuchführung jetzt genau unter die Lupe nehmen. Nur so können Sie noch rechtzeitig gegensteuern. Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich um ein bargeldintensives Unternehmen, wenn mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt werden. Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für die althergebrachte „offene Ladenkasse“. Daher sollten alle Unternehmen einen Kassencheck vornehmen.   Auch wenn in Deutschland keine Pflicht für Registrierkassen besteht, nutzen die meisten Unternehmen, die Bargeld einnehmen, Registrier- oder PC-Kassen. Aufgrund der bislang leichten Manipulationsmöglichkeiten sind Anforderungen an die elektronische Kassenbuchführung besonders hoch. Mit Schreiben vom 26. November 2010 hatte das [...]

Kassenbuch und Kassenanforderung ab 20172016-09-23T08:47:23+02:00

Unabhängige Finanzberatung

Unabhängige Finanzberatung - Ist das überhaupt möglich? Holger Lippner mit Uwe Harras (Allianz AG) Immer wieder werde ich von meinen Mandanten nach einer unabhängigen Finanzberatung in Weimar gefragt. Diese Frage ist natürlich schwer zu beantworten, da dieser Bereich genauso undurchschaubar ist, wie der Steuerberatungsbereich oder auch andere Wirtschaftsbereiche. Grundsätzlich muss man wissen, das es kaum unabhängige Berater oder Institutionen in diesem Bereich gibt. Sowohl Banken als auch Finanzdienstleister sind häufig an ihre Produkte gebunden bzw. diese sind Ihnen von den Gesellschaften vorgegeben. Doch gibt es natürlich auch Ausnahmen. Eine (natürlich, wie immer etwas subjektiv) Ausnahme ist die Firma tecis AG, die in Weimar durch meine Tochter vertreten ist (Finanzdienstleistung Weimar). Die Gesellschaft verfügt über viele Produkte und Dienstleister. Sie ist nicht so stark an bestimmte Produktpartner gebunden, wie andere Institute oder Ausschließlichkeitsvertreter in Weimar. Schauen Sie sich einfach auf ihrer Webseite und der von tecis AG immer einmal wieder um. Hier wird eine weitgehend unabhängige Finanzberatung durchgeführt. Sie erhalten dort wichtige Informationen zur Absicherung Ihres Lebensstandards und zum Aufbau Ihres Vermögens. Dort werden demnächst noch mehr Informationen veröffentlicht, die für Sie und Ihr Unternehmen wichtig sind. Insbesondere werden Sie dort zukünftig finden: Versicherungen Vermögensaufbau Absicherung Altersvorsorge Existenzgründung Unternehmensberatung und vieles mehr Gerade in den Bereichen Unternehmensberatung und Existenzgründung arbeiten wir eng zusammen. Der Versicherungsmarkt ist stark im Umbruch. Lassen Sie ihr Versicherungsportofolio überprüfen. Es stellen sich dort folgende Fragen: Benötige ich noch all diese Versicherungen? Sind die Leistungen noch angepasst? Was [...]

Unabhängige Finanzberatung2016-07-06T17:43:47+02:00
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