Überbrückungshilfe 3

Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe 3, zitiert von Haufe Verlag: "Überbrückungshilfe 3 mit Neustarthilfe für Soloselbstständige Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis zum 30.6.2021 verlängert und erweitert. Dabei wird eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht. Auf die Überbrückungshilfe III hatten sich laut einer Pressemitteilung des BMF v. 13.11.2020 Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verständigt. In einer weiteren Pressemitteilung v. 27.11.2020 wurden weitere Einzelheiten bekannt gegeben. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde nochmal nachgebesssert. Überbrückungshilfe wird verlängert und erweitert Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31.12.2020. Sie wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert: "November- und Dezember-Fenster" in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020. Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 EUR [...]

Überbrückungshilfe 32020-12-18T10:22:34+01:00

Corona – Finanzhilfen für Unternehmen

Corona Finanzhilfen für Unternehmen Im Zuge der großen Corana Krise stellt der Bund diverse Finanzmittel zur Verfügung (insbesondere über die KfW) Wenn diese Programme für Sie in Frage kommen, warten ´Sie nicht zu lange. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der entsprechenden Unterlagen. Hier geht es zu den entsprechenden Seiten, wo Sie sich informieren können: Kreditanstalt für Wiederaufbau Weitere wichtige Informationen des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier: Was kann ich vom Finanzamt erwarten ---> Klick hier Auf dieser Seite finden sie unten alle notwendigen Hotlines. Bitte unbedingt bis unten "scrollen"

Corona – Finanzhilfen für Unternehmen2020-03-17T17:34:09+01:00

Informationen Kurzarbeitergeld

Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung kurzfristig die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld für die Betriebe geschaffen, wenn Mitarbeiter weiterhin bezahlt werden müssen. Bitte lesen Sie dazu vorab sämtliche Informationen in dieser Mail. Bei Bedarf können weitergehende Informationen über die im Text eingefügten Links der Arbeitsagentur eingesehen werden. Die Bundesregierung beschließt gerade das weitere Vorgehen. Bisher ist es laut Arbeitsagentur so, dass z.B. die Übernahme von 100 % AG-Sozialabgaben erst ab April geplant ist, ob mit dem Zusatz ‚auch rückwirkend für März‘ ist nicht sicher. Das heißt, wenn bereits im März beantragt wird, gilt das Recht von März und dementsprechend eventuell ohne die Zahlung von 100 % für die komplett beantragte Zeit!!! Hier kann es täglich neue Informationen geben. Kurzarbeitergeld (KuG) kann beantragt werden, wenn Mitarbeiter (aktuell mindestens 1/3 der Beschäftigten, ab 1.4.20 voraussichtlich mindestens 10% der Beschäftigten) mit mindestens 10% Entgeltausfall (Azubi sind nicht mitzuzählen; geringfügige Mitarbeiter/innen sind mitzuzählen, aber nicht KuG-berechtigt) betroffen sind. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Ursachen beruhen ( z. Bsp. Auftragsengpässe durch Corona-Virus). Diese Gründe sind in der KuG-Anzeige ausführlich darzulegen. Das beigefügte Formular „Anzeige Kurzarbeitergeld“ muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum letzten Tag im Monat vorliegen, in dem man KUG erstmals in Anspruch nehmen möchte. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Fachteam auf der Grundlage der KuG-Anzeige. Die KUG-Anzeige senden Sie bitte direkt an das Bearbeitungsteam Erfurt.031-OS@arbeitsagentur.de bzw an diin Ihrem Bundesland zuständige Stelle. Der Arbeitsausfall ist vorübergehend [...]

Informationen Kurzarbeitergeld2020-03-17T16:53:58+01:00

Wie wird ein Firmenwagen besteuert ? – Fahrtenbuch, 1% Regelung und mehr

Wie wird ein Firmenwagen besteuert? Hier die aktuellen Informationen: Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen. Immer wieder gibt es neue oder geänderte Vorgaben für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der außerdienstlichen Nutzung eines Firmenwagens. Das Bundesfinanzministerium hat nun mehrere ältere Verwaltungsanweisungen überarbeitet und seine Vorgaben in einem umfangreichen Schreiben veröffentlicht. Neben den hier zusammengefassten Vorgaben geht das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben auch auf spezielle Fälle ein, die nur wenige Arbeitnehmer betreffen. Dazu gehören die Gestellung eines Fahrers, Umwegfahrten wegen konkreter Sicherheitsgefährdung des Arbeitnehmers oder die Überlassung gepanzerter Fahrzeuge. Was zusätzlich bei der 1 %-Regelung oder bei der Führung eines Fahrtenbuchs zu beachten ist, lesen Sie in separaten Beiträgen. • Methodenwechsel: Ein unterjähriger Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1 %-Regelung für ein Fahrzeug ist nicht zulässig. • Familienheimfahrten: Nutzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, fällt für die erste wöchentliche Fahrt kein geldwerter Vorteil an. Für jede weitere Familienheimfahrt in derselben Woche ist ein Nutzungswert von 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. • Leasing: Least der Arbeitgeber einen Firmenwagen, ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung nach den üblichen Regeln zu bestimmen, wenn der Anspruch auf die Nutzungsüberlassung ein arbeitsvertraglicher Vergütungsanspruch ist oder auf eine Gehaltsumwandlung zurückgeht. Außerdem muss der Arbeitgeber zivilrechtlich Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber darf dann die pauschalen Kilometersätze im Rahmen einer Auswärtstätigkeit mit diesem Firmenwagen nicht steuerfrei erstatten. • [...]

Wie wird ein Firmenwagen besteuert ? – Fahrtenbuch, 1% Regelung und mehr2018-09-18T11:30:07+02:00

Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile

Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile ab dem 01. Januar 2018 Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile ab dem 01. Januar 2018 Im Zuge der Reform des Investmentsteuergesetzes fällt die Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen die vor dem 01.Januar 2009 erworben wurden zum Teil weg. Sollten Sie solche Anteile in Ihrem Besitz haben besteht aber kein unverzügliches Handeln, da der Wegfall der Steuerfreiheit nicht bis zum 31.12.2017 entstandene Gewinne betreffen. Mit einem Verkauf der „Alten Anteile“ vor dem 01. Januar 2008 verschenken Sie auch den neu geschaffenen Freibetrag von 100.000 Euro für entstehende Gewinne ab dem 01. Januar 2018. Dieser Freibetrag gilt pro Anleger. Sollten Ihre Anteile nach dem 31. Dezember 2017 so stark an  Wert gewinnen, haben Ehegatten die Möglichkeit einen Freibetrag von 200.000 Euro auszuschöpfen. Ein weiterer steuerlicher Trick ist hier zu erwähnen. Sofern Sie Kinder haben können Sie einen Teil der „ Altanteile“ vor dem 01. Januar 2018 auf Sie Übertragen. Ihre Kinder bekommen mit diesen  „geschenkten“ Anteilen ebenso einen Freibetrag 100.000 Euro auf ab dem 01. Januar 2018 entstehende Gewinne. Zögern Sie nicht Ihren Steuerberater zu kontaktieren um z.B. erbschaftsteuerliche Fragen zu klären. Eine weitere Neuerung birgt die Reform des Investmentsteuergesetzes für die unterjährige Besteuerung von Investmentfondsanteilen und ETF‘s (exchange traded fund).So war es bei den meisten Publikumsfonds und ETF’s bisher so, dass sie die Gewinne des Anlageproduktes in Form von Kurssteigerungen erst mit dem Verkauf besteuern mussten. Ab dem 01.Januar [...]

Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile2017-10-26T15:40:34+02:00
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