Meldepflicht für Kassen- und Kassensysteme – Fristablauf 31.07.2025. Neuanmeldung innerhalb von 4 Wochen.

Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 01.08.2025 – Was Unternehmer jetzt wissen müssen Was ist die Meldepflicht für Kassensysteme? Ab dem 1. August 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen beim Finanzamt verpflichtend gemeldet werden. Dies gilt für alle elektronischen Kassensysteme oder Registrierkassen, die den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung unterliegen. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die Transparenz bei Bargeldtransaktionen zu erhöhen. Wann tritt die Meldepflicht in Kraft? Startdatum: 01.08.2025 Ab diesem Zeitpunkt müssen alle vorhandenen und neuen Kassensysteme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden. Übergangsfristen sind nicht mehr vorgesehen, da die Regelung bereits mehrfach verschoben wurde. Wie erfolgt die Meldung? Die Meldung erfolgt elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“. Es sind folgende Informationen anzugeben: Art des Kassensystems (z. B. PC-Kasse, mobile Kasse etc.) Anzahl der eingesetzten Kassen Seriennummer der TSE Datum der Inbetriebnahme Daten zum Kassenhersteller und -typ Adresse des Einsatzortes der Kasse Mehrinformationen: Rechtliche Voraussetzungen und Erläuterungen Ausfüllanleitung Wichtige Hinweise Die Meldung muss innerhalb von einem Monat nach Anschaffung oder Inbetriebnahme erfolgen. Auch Stilllegungen oder Änderungen am Kassensystem müssen gemeldet werden. Nicht gemeldete Kassensysteme können bei einer Betriebsprüfung als Verstoß gewertet werden – das kann zu Steuerschätzungen oder Bußgeldern führen. Fazit Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem betreiben, sollten Sie sich rechtzeitig vorbereiten und alle Systeme fristgerecht ab dem 1. August 2025 melden. Eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Meldung sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern helfen auch, Ärger mit dem Finanzamt [...]

Meldepflicht für Kassen- und Kassensysteme – Fristablauf 31.07.2025. Neuanmeldung innerhalb von 4 Wochen.2025-07-05T14:57:09+02:00

Wichtiger Hinweis- Barrierefreiheit für Webseiten – Abmahngefahr

Heute ein wichtiger Hinweis für Ihre Webseiten: Barrierefreiheit -  Bitte beachten Sie diese Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahngefahren: Die neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de+15ftapi.com+15aktion-mensch.de+15. Hier die wichtigsten Fragen auf einen Blick: 🔍 1. Wer ist von den Regelungen betroffen? Privatwirtschaftliche Unternehmen (B2C), wenn sie Websites, Webshops, Apps oder digitale Dienste anbieten, die sich an Endkund:innen (also Verbraucher:innen) richten fgvw.de+3cybay.de+3friendventure.de+3. Ausnahmen gelten für: Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio € Umsatz/Bilanz – sie sind von der Pflicht befreit, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten innoge.de+15cybay.de+15verdure.de+15. Reine B2B‑Angebote (nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher) cybay.de. Bestimmte Übergangsfristen für Produkte/Dienstleistungen, jedoch nicht für Web‑Inhalte: Online-Shops und Websites müssen direkt ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein – also ohne Schonfrist de.wikipedia.org+15bfsg-gesetz.de+15fgvw.de+15. 🧭 2. Was ist konkret zu beachten? Technische Mindeststandards: Einhaltung von EN 301 549, d. h. Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Level AA de.wikipedia.org+6cybay.de+6svaerm.com+6. Barrierefreiheitserklärung (§ 12 BFSG): Muss gut sichtbar auf der Website veröffentlicht werden und Auskunft geben über den Status, vorhandene Mängel, und Möglichkeit zur Rückmeldung bfsg-gesetz.de+2cybay.de+2marieutsch.com+2. Praktische Anforderungen: Tastaturbedienbarkeit, verständliche Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Formulare klar beschriftet, responsive Gestaltung, Kompatibilität mit Screenreadern etc. cybay.de+2barrierefrei-digital.de+2de.wikipedia.org+2. Altdokumente: Inhalte, die vor dem Inkrafttreten erstellt und seitdem nicht verändert wurden, wie ältere PDFs oder Videos, müssen nicht sofort barrierefrei nachgerüstet werden – solange sie unberührt bleiben verdure.de+1bfsg-gesetz.de+1. ⏳ 3. Pflichten und Fristen Stichtag: Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen oder geänderten Webangebote [...]

Wichtiger Hinweis- Barrierefreiheit für Webseiten – Abmahngefahr2025-07-05T13:01:42+02:00
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