Steuerberater und Ideengeber in Weimar 03643 7473-0 info@stb-lippner.de

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Ein Abschluss, der nicht nur Pflichten erfüllt

Sie erhalten ein fachlich sorgfältig erstelltes Zahlenwerk und eine verständliche Einordnung der wichtigsten Ergebnisse. So bleibt der Jahresabschluss nicht nur ein Dokument für Finanzamt und Unternehmensregister.

Was zum Abschlussmandat gehört

01

Jahresabschluss oder EÜR

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung entsprechend Ihrer Rechtsform und Buchführungspflicht.

02

Betriebliche Steuererklärungen

Insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, soweit sie für Ihr Unternehmen erforderlich sind.

03

Bescheidprüfung

Prüfung der ergehenden Steuerbescheide und Abstimmung notwendiger Reaktionen.

04

Abschlussbesprechung

Ein strukturierter Termin zu Ergebnis, Steuerbelastung, Auffälligkeiten und nächsten Handlungsfeldern.

Welchen Nutzen die Abschlussbesprechung bietet

01

Ergebnis verstehen

Wesentliche Veränderungen gegenüber Vorjahr und Planung werden nachvollziehbar erklärt.

02

Steuerbelastung einordnen

Nachzahlungen, Vorauszahlungen und notwendige Liquiditätsreserven werden besprochen.

03

Nächste Schritte erkennen

Investitionen, Finanzierung oder Strukturfragen werden als mögliche Beratungsanlässe sichtbar.

Voraussetzung: eine belastbare Buchhaltung

Ein aussagefähiger Jahresabschluss setzt vollständige und zeitnahe Daten voraus. Die Finanzbuchhaltung kann intern, durch einen Dienstleister oder zunächst durch die Kanzlei geführt werden.

Vor Mandatsbeginn wird geklärt, welche Daten vorliegen, welche Schnittstellen genutzt werden und wo Aufbereitungsbedarf besteht.

So läuft das Abschlussmandat ab

1

Datenprüfung

Buchhaltung, offene Punkte und erforderliche Unterlagen werden abgestimmt.

2

Erstellung

Der Abschluss und die betrieblichen Steuererklärungen werden fachlich bearbeitet.

3

Besprechung

Die zentralen Ergebnisse werden klar und unternehmerisch eingeordnet.

4

Nachlauf

Erklärungen werden übermittelt und Steuerbescheide geprüft.

Typische Unterlagen und Vorarbeiten

  • vollständige Finanzbuchhaltung und Kontennachweise
  • Bank- und Darlehenskonten zum Stichtag
  • Inventur und Anlagenzugänge
  • offene Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Verträge und wesentliche Veränderungen im Geschäftsjahr
  • Angaben zu Rückstellungen und besonderen Geschäftsvorfällen

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Muss die laufende Buchhaltung in Ihrer Kanzlei liegen?

Nein. Entscheidend sind Qualität, Vollständigkeit und ein geeigneter Datenzugang.

Erstellen Sie auch Einnahmenüberschussrechnungen?

Ja, wenn diese Gewinnermittlungsart für Ihr Unternehmen zulässig und sinnvoll ist.

Ist eine Abschlussbesprechung enthalten?

Ja. Der konkrete Umfang wird zu Beginn des Mandats vereinbart.

Übernehmen Sie Offenlegung oder Hinterlegung?

Soweit erforderlich, wird auch die Übermittlung an das Unternehmensregister übernommen.

Können Vorjahresrückstände übernommen werden?

Das wird vor Mandatsannahme anhand von Umfang, Fristen und Datenqualität geprüft.

Passende nächste Themen

Passt diese Form der Zusammenarbeit zu Ihrem Unternehmen?

Senden Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Beratungsbedarf. Ich prüfe anschließend, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Nach oben scrollen