Jahresabschluss und Steuererklärungen
Ein Abschluss, der nicht nur Pflichten erfüllt
Sie erhalten ein fachlich sorgfältig erstelltes Zahlenwerk und eine verständliche Einordnung der wichtigsten Ergebnisse. So bleibt der Jahresabschluss nicht nur ein Dokument für Finanzamt und Unternehmensregister.
Was zum Abschlussmandat gehört
01
Jahresabschluss oder EÜR
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung entsprechend Ihrer Rechtsform und Buchführungspflicht.
02
Betriebliche Steuererklärungen
Insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, soweit sie für Ihr Unternehmen erforderlich sind.
03
Bescheidprüfung
Prüfung der ergehenden Steuerbescheide und Abstimmung notwendiger Reaktionen.
04
Abschlussbesprechung
Ein strukturierter Termin zu Ergebnis, Steuerbelastung, Auffälligkeiten und nächsten Handlungsfeldern.
Welchen Nutzen die Abschlussbesprechung bietet
01
Ergebnis verstehen
Wesentliche Veränderungen gegenüber Vorjahr und Planung werden nachvollziehbar erklärt.
02
Steuerbelastung einordnen
Nachzahlungen, Vorauszahlungen und notwendige Liquiditätsreserven werden besprochen.
03
Nächste Schritte erkennen
Investitionen, Finanzierung oder Strukturfragen werden als mögliche Beratungsanlässe sichtbar.
Voraussetzung: eine belastbare Buchhaltung
Ein aussagefähiger Jahresabschluss setzt vollständige und zeitnahe Daten voraus. Die Finanzbuchhaltung kann intern, durch einen Dienstleister oder zunächst durch die Kanzlei geführt werden.
Vor Mandatsbeginn wird geklärt, welche Daten vorliegen, welche Schnittstellen genutzt werden und wo Aufbereitungsbedarf besteht.
So läuft das Abschlussmandat ab
1
Datenprüfung
Buchhaltung, offene Punkte und erforderliche Unterlagen werden abgestimmt.
2
Erstellung
Der Abschluss und die betrieblichen Steuererklärungen werden fachlich bearbeitet.
3
Besprechung
Die zentralen Ergebnisse werden klar und unternehmerisch eingeordnet.
4
Nachlauf
Erklärungen werden übermittelt und Steuerbescheide geprüft.
Typische Unterlagen und Vorarbeiten
- vollständige Finanzbuchhaltung und Kontennachweise
- Bank- und Darlehenskonten zum Stichtag
- Inventur und Anlagenzugänge
- offene Forderungen und Verbindlichkeiten
- Verträge und wesentliche Veränderungen im Geschäftsjahr
- Angaben zu Rückstellungen und besonderen Geschäftsvorfällen
Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Muss die laufende Buchhaltung in Ihrer Kanzlei liegen?
Nein. Entscheidend sind Qualität, Vollständigkeit und ein geeigneter Datenzugang.
Erstellen Sie auch Einnahmenüberschussrechnungen?
Ja, wenn diese Gewinnermittlungsart für Ihr Unternehmen zulässig und sinnvoll ist.
Ist eine Abschlussbesprechung enthalten?
Ja. Der konkrete Umfang wird zu Beginn des Mandats vereinbart.
Übernehmen Sie Offenlegung oder Hinterlegung?
Soweit erforderlich, wird auch die Übermittlung an das Unternehmensregister übernommen.
Können Vorjahresrückstände übernommen werden?
Das wird vor Mandatsannahme anhand von Umfang, Fristen und Datenqualität geprüft.
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Passt diese Form der Zusammenarbeit zu Ihrem Unternehmen?
Senden Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Beratungsbedarf. Ich prüfe anschließend, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.