Hier möchte ich weitere Änderungen aufzeigen, insbesondere für den Bereich der Pflegeversicherung.

Ab 1. Januar 2013 dürfen Demenzkranke und andere Personen mit Pflegestufe 0 „normale“ Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen: Diese bekommen monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Wenn die Pflegeperson ausfällt, können Demenzkranke nunmehr – wie alle anderen Pflegebedürftigen – bis zu 1.550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2.557 Euro für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung gewährt.

Demenzkranke, die bereits eine Pflegestufe haben, bekommen ab 1. Januar Zuschläge zu Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wichtig: Auch wer schon einen Bescheid der Pflegekasse hat, dass Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, muss seine Pflegekasse noch einmal kontaktieren und die neuen Leistungen einfordern.

Ab Januar 2013 können Ambulante Pflegedienste auch Aufwendungen für „häusliche Betreuung“ gegenüber der Pflegekasse geltend machen: Hierunter fallen zum Beispiel das Vorlesen der Zeitung oder das Spazierengehen mit dem Pflegebedürftigen.

Wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt, muss die Begutachtung innerhalb von fünf Wochen erfolgt sein und die Pflegekasse einen Bescheid über einen Leistungsanspruch erstellt haben. Übrigens müssen die Pflegekassen bereits seit 30. Oktober 2012 für jede angefangene Woche, die über die Frist hinausgeht, 70 Euro zahlen. Versicherte müssen diesen Betrag selbst einfordern, sobald klar ist, wie weit die Frist überschritten wurde.

Wollen mehrere Pflegebedürftige eine Wohngemeinschaft gründen, gibt es von der Pflegekasse bereits seit 30. Oktober 2012 einmalig 2.500 Euro pro Bewohner als Anschubfinanzierung. Der Betrag ist je Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt. Leben mindestens drei Pflegebedürftige (Pflegestufe 1 oder mehr) dauerhaft zusammen in einer Wohnung, erhalten diese jeweils 200 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse. Das soll eine eine Präsenzkraft finanzieren, die neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch organisatorische Aufgaben übernehmen soll. Die Gelder für die Präsenzkraft kommen zu den anderen Leistungen obendrauf.

Vater Staat gibt einen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr, wenn ab 1. Januar 2013 freiwillig eine Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen wird. Voraussetzung: Der Versicherte muss hierin mindestens 120 Euro jährlich an Prämien einzahlen. Außerdem muss die Pflegetagegeldversicherung allen Interessenten offen stehen und ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können.

Wichtig ist es zu prüfen, ob eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss, damit im Pflegefall nicht der fianzielle Ruin droht. (www.rabatte-gutscheine.com)

Teil 4 folgt in Kürze

2014-01-27T21:06:45+01:00

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