Heute ein wichtiger Hinweis für Ihre Webseiten: Barrierefreiheit – Bitte beachten Sie diese Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahngefahren:
Die neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de+15ftapi.com+15aktion-mensch.de+15. Hier die wichtigsten Fragen auf einen Blick:
🔍 1. Wer ist von den Regelungen betroffen?
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Privatwirtschaftliche Unternehmen (B2C), wenn sie Websites, Webshops, Apps oder digitale Dienste anbieten, die sich an Endkund:innen (also Verbraucher:innen) richten fgvw.de+3cybay.de+3friendventure.de+3.
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Ausnahmen gelten für:
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Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio € Umsatz/Bilanz – sie sind von der Pflicht befreit, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten innoge.de+15cybay.de+15verdure.de+15.
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Reine B2B‑Angebote (nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher) cybay.de.
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Bestimmte Übergangsfristen für Produkte/Dienstleistungen, jedoch nicht für Web‑Inhalte: Online-Shops und Websites müssen direkt ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein – also ohne Schonfrist de.wikipedia.org+15bfsg-gesetz.de+15fgvw.de+15.
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🧭 2. Was ist konkret zu beachten?
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Technische Mindeststandards:
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Einhaltung von EN 301 549, d. h. Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Level AA de.wikipedia.org+6cybay.de+6svaerm.com+6.
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Barrierefreiheitserklärung (§ 12 BFSG):
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Muss gut sichtbar auf der Website veröffentlicht werden und Auskunft geben über den Status, vorhandene Mängel, und Möglichkeit zur Rückmeldung bfsg-gesetz.de+2cybay.de+2marieutsch.com+2.
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Praktische Anforderungen:
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Tastaturbedienbarkeit, verständliche Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Formulare klar beschriftet, responsive Gestaltung, Kompatibilität mit Screenreadern etc. cybay.de+2barrierefrei-digital.de+2de.wikipedia.org+2.
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Altdokumente:
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Inhalte, die vor dem Inkrafttreten erstellt und seitdem nicht verändert wurden, wie ältere PDFs oder Videos, müssen nicht sofort barrierefrei nachgerüstet werden – solange sie unberührt bleiben verdure.de+1bfsg-gesetz.de+1.
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⏳ 3. Pflichten und Fristen
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Stichtag: Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen oder geänderten Webangebote barrierefrei sein sun-concept.de+15verdure.de+15bfsg-gesetz.de+15.
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Bestandsseiten bzw. -shops: Sollten bis zu diesem Datum überprüft und angepasst sein – es gibt keine Übergangsfrist für Websites/Webshops cybay.de.
🚨 4. Sanktionen bei Nichteinhaltung
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Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren und können bei Verstößen:
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Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen,
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digitale Dienste untersagen,
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Abmahnungen von Wettbewerbern provozieren svaerm.com+2de.wikipedia.org+2verdure.de+2cybay.de+1de.wikipedia.org+1de.wikipedia.org+3hwk-duesseldorf.de+3sun-concept.de+3.
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🧭 Kurze Übersicht – Wer gilt?
Unternehmensgröße | B2C-Angebot? | Website/App/Shop? | Muss barrierefrei sein? |
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> 10 Mitarbeiter oder > 2 Mio € Umsatz | Ja | Ja | ✅ Ja, ab 28.6.2025 |
≤ 10 Mitarbeiter und ≤ 2 Mio € Umsatz | Ja | Ja | ❌ Nein (Kleinstunternehmen-Ausnahme) |
Nur B2B – keine Verbraucher | – | – | ❌ Nein |
🛠️ 5. Was Sie praktisch tun sollten
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Check: Werfen Sie einen genauen Blick auf Unternehmensgröße, Zielgruppe (B2C/B2B) und Namensgebungen.
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Audit durchführen: Technische Prüfung Ihrer Website, App oder Ihres Shops z. B. via BITV-Test, WAVE, Lighthouse etc.
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Barrierefrei gestalten: Umsetzung der WCAG-Kriterien (Semantik, Tastaturzugriff, Alternativtexte etc.).
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Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Informationen zugänglich machen und Feedback-Kanal anbieten.
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Kontrolle & Monitoring: Regelmäßig prüfen, sensibilisieren, Anpassungen dokumentieren.
✅ Fazit
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Ab 28.6.2025 sind viele private B2C-Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten und Shops barrierefrei nach WCAG 2.1 AA/EN 301 549 zu gestalten – außer Kleinstunternehmen.
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Altdokumente („Altlasten“) sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
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Strafen bei Nichteinhaltung sind hoch – Bußgelder und rechtliche Konsequenzen drohen.