Heute ein wichtiger Hinweis für Ihre Webseiten: Barrierefreiheit –  Bitte beachten Sie diese Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahngefahren:

Die neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de+15ftapi.com+15aktion-mensch.de+15. Hier die wichtigsten Fragen auf einen Blick:


🔍 1. Wer ist von den Regelungen betroffen?

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen (B2C), wenn sie Websites, Webshops, Apps oder digitale Dienste anbieten, die sich an Endkund:innen (also Verbraucher:innen) richten fgvw.de+3cybay.de+3friendventure.de+3.

  • Ausnahmen gelten für:

    • Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio € Umsatz/Bilanz – sie sind von der Pflicht befreit, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten innoge.de+15cybay.de+15verdure.de+15.

    • Reine B2B‑Angebote (nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher) cybay.de.

    • Bestimmte Übergangsfristen für Produkte/Dienstleistungen, jedoch nicht für Web‑Inhalte: Online-Shops und Websites müssen direkt ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein – also ohne Schonfrist de.wikipedia.org+15bfsg-gesetz.de+15fgvw.de+15.


🧭 2. Was ist konkret zu beachten?

  1. Technische Mindeststandards:

  2. Barrierefreiheitserklärung (§ 12 BFSG):

  3. Praktische Anforderungen:

  4. Altdokumente:

    • Inhalte, die vor dem Inkrafttreten erstellt und seitdem nicht verändert wurden, wie ältere PDFs oder Videos, müssen nicht sofort barrierefrei nachgerüstet werden – solange sie unberührt bleiben verdure.de+1bfsg-gesetz.de+1.


⏳ 3. Pflichten und Fristen

  • Stichtag: Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen oder geänderten Webangebote barrierefrei sein sun-concept.de+15verdure.de+15bfsg-gesetz.de+15.

  • Bestandsseiten bzw. -shops: Sollten bis zu diesem Datum überprüft und angepasst sein – es gibt keine Übergangsfrist für Websites/Webshops cybay.de.


🚨 4. Sanktionen bei Nichteinhaltung


🧭 Kurze Übersicht – Wer gilt?

Unternehmensgröße B2C-Angebot? Website/App/Shop? Muss barrierefrei sein?
> 10 Mitarbeiter oder > 2 Mio € Umsatz Ja Ja ✅ Ja, ab 28.6.2025
≤ 10 Mitarbeiter und ≤ 2 Mio € Umsatz Ja Ja ❌ Nein (Kleinstunternehmen-Ausnahme)
Nur B2B – keine Verbraucher ❌ Nein

🛠️ 5. Was Sie praktisch tun sollten

  1. Check: Werfen Sie einen genauen Blick auf Unternehmensgröße, Zielgruppe (B2C/B2B) und Namensgebungen.

  2. Audit durchführen: Technische Prüfung Ihrer Website, App oder Ihres Shops z. B. via BITV-Test, WAVE, Lighthouse etc.

  3. Barrierefrei gestalten: Umsetzung der WCAG-Kriterien (Semantik, Tastaturzugriff, Alternativtexte etc.).

  4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Informationen zugänglich machen und Feedback-Kanal anbieten.

  5. Kontrolle & Monitoring: Regelmäßig prüfen, sensibilisieren, Anpassungen dokumentieren.


✅ Fazit

  • Ab 28.6.2025 sind viele private B2C-Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten und Shops barrierefrei nach WCAG 2.1 AA/EN 301 549 zu gestalten – außer Kleinstunternehmen.

  • Altdokumente („Altlasten“) sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.

  • Strafen bei Nichteinhaltung sind hoch – Bußgelder und rechtliche Konsequenzen drohen.