Änderungen 2013 – Teil 4

Hier kommt der nächtse Teil der allgemeinen Änderungen für 2013. Steuerzahler in Deutschland müssen wohl mindestens bis Ende März auf Erstattungen vom Finanzamt für 2012 warten. Der Grund: Wie üblich müssen zunächst aktuelle Rechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, muss nun die genaue Menge genau per Wärmezähler erfasst werden. Dadurch sollen die Kosten genauer und somit gerechter verteilt werden als im bisherigen pauschalen Abrechnungsverfahren. […]

Änderungen 2013 – Teil 42014-01-31T20:42:53+01:00

Änderungen 2013 – Teil 3 Pflege- und Pflegeversicherung

Hier möchte ich weitere Änderungen aufzeigen, insbesondere für den Bereich der Pflegeversicherung. Ab 1. Januar 2013 dürfen Demenzkranke und andere Personen mit Pflegestufe 0 „normale“ Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen: Diese bekommen monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Wenn die Pflegeperson ausfällt, können Demenzkranke nunmehr – wie alle anderen Pflegebedürftigen – bis zu 1.550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2.557 Euro für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung gewährt. Demenzkranke, die bereits eine Pflegestufe haben, […]

Änderungen 2013 – Teil 3 Pflege- und Pflegeversicherung2014-01-27T21:06:45+01:00

Wesentliche Änderungen 2013 – Teil 2

Hier kommt der 2. Teil der Änderungen in 2013. Beim Wohn-Riester sind ab 2013 einige Änderungen geplant: Verbraucher können dann mit ihrem Guthaben jederzeit eine Haus oder Wohnung erwerben, sofern sie dort selbst wohnen. Bislang war das wegen diverser Fristen nicht möglich. Weiterhin wird die nachgelagerte Besteuerung gesenkt und Sparer können jederzeit die Besteuerung auf einen Rutsch zahlen, wodurch nur 70 Prozent der üblichen Abgaben fällig werden. Und noch etwas: Baut der Sparer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht um, darf er künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen dafür müssen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf/dem Bau der Immobilie entstanden sein. Falls der Eigentümer später umbaut, muss er mindestens 30.000 Euro aufwenden. Ein Sachverständiger muss zudem hinzugezogen werden. Allerdings sind diese Ausgaben ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Ab 1. April 2013 profitieren mehr Studenten von Studienkrediten der staatlichen Förderbank KfW: Der Kredit kann künftig auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Darüber hinaus steigt die Altersgrenze für Kreditnehmer von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre. Die Dauer der Finanzierung ist aber weiter altersabhängig. Studenten, die am 1. April – vor Finanzierungsbeginn – 34 Jahre alt sind, bekommen eine Kreditzusage für bis zu 14 Semester. Ab 39 Jahren sinkt die Förderhöchstdauer auf zehn Semester, ab 44 Jahren sind es dann nDas Aus für kostenträchtige Warteschleifen: Ab 1. Juni 2013 zahlen Verbraucher für teure Sonderrufnummern wie 0900 oder [...]

Wesentliche Änderungen 2013 – Teil 22014-01-27T21:06:37+01:00

2013 und die wesentlichen Änderungen

Wesentliche Änderungen sind im Steuerrecht nicht zu erwarten. Nachfolgend möchte ich die für mich wesentlichen Änderungen im Sozial- und Versicherungsrecht aufzeigen (Teil 1). Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 Euro (bisher: 400 Euro) verdienen, müssen dafür aber in die Rentenversicherung einzahlen. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber davon den größten Anteil. Die Angestellten selbst müssen nur 3,9 Prozent ihres Gehalts abgeben. Wer 450 Euro verdient, müsste maximal 17,55 Euro berappen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge. Die Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Quelle: Verbraucherzentrale NRW. Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Zumindest wenn sie nicht zu den Besserverdienern zählen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt: in Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher [...]

2013 und die wesentlichen Änderungen2014-01-27T21:06:30+01:00
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