Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde. Für Minijobber und bestimmte Branchen bringt das Mindestlohngesetz spezielle Melde- und Dokumentationspflichten mit sich. Neben den Pflichten bei Minijobbern haben Arbeitgeber bestimmter, in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Branchen, seit dem 01.01.2015 zusätzliche Pflichten. Das sind die folgenden Branchen: Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen Fleischwirtschaft Arbeitgeber in diesen Branchen müssen für alle Arbeitnehmer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Dies gilt entsprechend für Entleiher, denen ein Verleiher Arbeitnehmer für einen der obigen Bereiche überlässt. Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiloDokV) mit Wirkung vom 01.08.2015 in der Fassung vom 29.07.2015 befreit Arbeitnehmergruppen von Dokumentationspflichten, wenn auf Grund der Ausgestaltung und des Vollzugs ihres Arbeitsvertrages kein nennenswertes Risiko eines Mindestlohnverstoßes vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt über brutto EUR°2.958,00 erhält Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt über brutto EUR 2.000,00 erhält und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt hat (Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zeitraums von zwölf Monaten unberücksichtigt) für beschäftigte enge Familienangehörige Für Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten (z.B. Paketzusteller), ist die Aufzeichnung der Dauer der täglichen Arbeitszeit ausreichend. [...]