Steuerliche Behandlung von Studenten?

Steuerliche Behandlung von Studenten und mögliche Fallstricke? Beschäftigung von Studenten und Praktikanten Merkblatt und Hinweise zur Besteuerung und Sozialversicherungspflicht von Studenten Bei Studenten gibt es mehrere Möglichkeiten der Abrechnung, je nach Umfang und Ausgestaltung der Beschäftigung. Ordentlich Studierende Bis auf den Minijob bedingen alle Abrechnungsarten, dass der Student als „ordentlich Studierender“ seinen Studentenstatus einhält. • Immatrikuliert an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule, Immatrikulationsbescheinigungen sind für jedes Semester während der Beschäftigung einzureichen • Kein Urlaubssemester • Das Studium nimmt die Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch • Der Studentenstatus endet mit Hochschulabschluss, d.h. mit Ablegen der nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehenen Abschlussprüfung (genauen Tag durch Einreichung der Abschlussurkunde oder Bescheinigung der Hochschule bestätigen lassen), weiterfolgende Einschreibung unerheblich. • Danach auch beim Masterstudiengang, Aufbau- oder Zweitstudium erneut möglich, wenn dieses ebenfalls ordentlich ausgeübt wird, d.h. ein weiterer Hochschulabschluss angestrebt wird. Jedoch nicht im Promotionsstudium (Doktoranden). • Maximal bis zu einer Studienzeit von 25 Fachsemestern Besteuerung Steuerliche Behandlung von Studenten Die steuerliche Abrechnung erfolgt immer über die individuelle Lohnsteuerklasse, nachgewiesen mit der Steuer-Identifikationsnummer, wobei z.B. in Steuerklasse 1 (ledige Studenten) ein tatsächlicher Lohnsteuerabzug erst ab einem monatlichen Brutto von über 1.000,- € beginnt. Ausnahme ist der Minijob, bei dem wahlweise auch die 2% Pauschsteuer gewählt werden kann. Besonderheiten bei Mehrfachbeschäftigung sind genauer zu klären. Sozialversicherungspflicht Einfluss auf Familienversicherung klären! Unter 25 Jahren können Studenten über die Eltern familienversichert werden, ohne jede Altersgrenze über den Ehe- oder Lebenspartner. Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei [...]