Wesentliche Änderungen 2013 – Teil 2

Hier kommt der 2. Teil der Änderungen in 2013. Beim Wohn-Riester sind ab 2013 einige Änderungen geplant: Verbraucher können dann mit ihrem Guthaben jederzeit eine Haus oder Wohnung erwerben, sofern sie dort selbst wohnen. Bislang war das wegen diverser Fristen nicht möglich. Weiterhin wird die nachgelagerte Besteuerung gesenkt und Sparer können jederzeit die Besteuerung auf einen Rutsch zahlen, wodurch nur 70 Prozent der üblichen Abgaben fällig werden. Und noch etwas: Baut der Sparer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht um, darf er künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen dafür müssen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf/dem Bau der Immobilie entstanden sein. Falls der Eigentümer später umbaut, muss er mindestens 30.000 Euro aufwenden. Ein Sachverständiger muss zudem hinzugezogen werden. Allerdings sind diese Ausgaben ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Ab 1. April 2013 profitieren mehr Studenten von Studienkrediten der staatlichen Förderbank KfW: Der Kredit kann künftig auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Darüber hinaus steigt die Altersgrenze für Kreditnehmer von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre. Die Dauer der Finanzierung ist aber weiter altersabhängig. Studenten, die am 1. April – vor Finanzierungsbeginn – 34 Jahre alt sind, bekommen eine Kreditzusage für bis zu 14 Semester. Ab 39 Jahren sinkt die Förderhöchstdauer auf zehn Semester, ab 44 Jahren sind es dann nDas Aus für kostenträchtige Warteschleifen: Ab 1. Juni 2013 zahlen Verbraucher für teure Sonderrufnummern wie 0900 oder [...]

Wesentliche Änderungen 2013 – Teil 22014-01-27T21:06:37+01:00

2013 und die wesentlichen Änderungen

Wesentliche Änderungen sind im Steuerrecht nicht zu erwarten. Nachfolgend möchte ich die für mich wesentlichen Änderungen im Sozial- und Versicherungsrecht aufzeigen (Teil 1). Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 Euro (bisher: 400 Euro) verdienen, müssen dafür aber in die Rentenversicherung einzahlen. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber davon den größten Anteil. Die Angestellten selbst müssen nur 3,9 Prozent ihres Gehalts abgeben. Wer 450 Euro verdient, müsste maximal 17,55 Euro berappen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge. Die Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Quelle: Verbraucherzentrale NRW. Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Zumindest wenn sie nicht zu den Besserverdienern zählen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt: in Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher [...]

2013 und die wesentlichen Änderungen2014-01-27T21:06:30+01:00

Finanzierung Studium – Informationen für Studenten und Eltern

Hier möchte ich auf eine sehr nützliche Seite verweisen, die für den ein oder anderen sehr viel Geld sparen kann bzw. es sehr gute Informationen zum Studium und Beruf gibt. Für alles weitere bitte den nachfolgenden Link bestätigen: http://www.karriere.de/startseite/ Insbesondere geht es hier um Nebenverdienst von Studenten und wie Studenten ihr Leben preisgünstig finanzieren können. Für weitere Informationen oder genauere Berechnungen steht Ihnen ihr Steuerberater gerne zur Verfügung.

Finanzierung Studium – Informationen für Studenten und Eltern2014-01-27T21:06:23+01:00

Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung

Für GmbH Geschäftsführer wird es immer enger, wenn die Kapitalgesellschaft in Schieflage gerät. Der BGH hat in einem neuen Urteil noch einmal auf die Pflichten des Geschäftsführers hingewiesen. (BGH 27.03.2012, II ZR 171/10). Verschärfte Geschäftsführerhaftung! Das bedeutet: Ein Geschäftsführer, der über nicht ausreichende Kenntnisse verfügt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss, hat sich unverzüglich von einer fachkundigen Stelle beraten zu lassen (in der Regel der Steuerberater). Es genügt nicht mehr nur die Auftragserteilung sondern auch das Prüfungsergebnis muss unverzüglich vorgelegt werden. Ansonsten droht die persönliche Haftung des Geschäfsführeres. Hier noch einmal kurz die Checkliste zur Prüfung des Insolvenzantrags: - Zahlungsunfähigkeit - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Schutzschirmverfahren Weitere Informationen erhalten Sie von uns bzw. Ihrem Steuerberater.

Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung2014-01-27T21:06:17+01:00

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden

In den letzten Jahren wurden  Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern gesammelt. Die Behörde kennt jeden Ruheständler - und weiß, was er an gesetzlichen und privaten Renten kassiert. In einer ersten Phase haben die Wohnsitzfinanzämter in den letzten zwei Jahren Rentner und Pensionäre geprüft, die für die Jahre 2005 bis 2009 bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, aber möglicherweise nicht alle Renten oder Pensionen erklärt hatten. Zurzeit nehmen die Behörden in Nordrhein-Westfalen Rentner ins Visier, die den ZfA-Daten zufolge steuerpflichtig sind, sich aber bisher nicht gemeldet haben. Wenn die Auswertung ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben - im Zweifel ab 2005. Was seit Jahren angedroht war, wird in diesen Wochen leider Realität. Empfehlung: Bitte lassen Sie durch einen Steuerberater die Pensionsbezüge überprüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass ansonsten Verspätungszuschläge und sonstige Nebenleistungen von den Finanzbehörden gefordert werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Finanzverwaltung 6% Zinsen auf die zu entrichtenden Steuern erhebt. Wieder einmal ist die Finanzverwaltung auf der Suche nach nicht gezahlten Steuern. Steuern nicht zu zahlen ist kein Kavaliersdelikt, auch das müssen unsere älteren Mitbürger verinnerlichen. Wieder einmal NRW als Vorreiter- siehe Ankauf von Steuer-CD´s.

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden2014-01-27T21:06:11+01:00
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