Von meinen Mandanten werde ich immer wieder gefragt, welche Freibeträge es bei der Erbschaft oder Schenkungssteuer gibt.
Deshalb habe ich hier einmal eine Übersicht zusammengestellt.

Erbschaftsteuer / Freibetrag

In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser kommen nachfolgende Freibeträge (in Euro) zum Ansatz:

Verwandtschaftsgrad

Steuerklasse Allgemeiner Freibetrag Versorgungsfreibetrag*
Ehepartner I 500.000,- Euro 256.000,- Euro
Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 400.000,- Euro 10.300,- bis 52.000,-**Euro
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel I 200.000,- Euro 0,- Euro
Nur im Todesfall: Eltern und Großeltern I 100.000,- Euro 0,- Euro
Geschiedener Ehegatte, ehemalige gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder. Nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern II 20.000,- Euro 0,-Euro
sonstige III 20.000,- Euro 0,- Euro
eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner III 500.000,- Euro 256.000,- Euro

* = Die Versorgungsfreibeträge gelten nicht bei Schenkungen. Sie gelten im Erbfall nur in voller Höhe, wenn der Hinterbliebene keine weiteren Versorgungsbezüge , z.B. Witwen- oder Waisenrente, bekommt. Andernfalls wird der jeweilige Kapitalwert der Rente abgezogen.

**= Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder: bis 5 Jahre = 52.000,- Euro, 5-10 Jahre = 41.000,- Euro, 10-15 Jahre = 30.700,- Euro, 15-20 = Jahre 20.500,- Euro, 20-27 Jahre = 10.300,- Euro

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag für Hausrat, Kleidung, Wäsche Freibetrag für Kunst, Sammlungen, Autos, Boote
Ehepartner / eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner I / III 41.000,- Euro 12.000,- Euro
Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 41.000,- Euro 12.000,- Euro
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel I 41.000,- Euro 12.000,- Euro
Nur im Todesfall: Eltern und Großeltern I 41.000,- Euro 12.000,- Euro
Geschiedener Ehegatte, ehemalige gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder. Nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern II zusammen 12.000,- Euro
sonstige III zusammen 12.000,- Euro

Der den Freibetrag übersteigende Erwerb unterliegt der Erbschaftsteuer. Welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse und damit wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.

Hier im Nachgang die Steuersätze für die einzelnen Klassen, wenn der Freibetrag überstiegen wird.

Erbschaft in Euro Steuersatz in Klasse 1 in Prozent Steuersatz in Klasse 2 in Prozent Steuersatz in Klasse 3 in Prozent
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
Mehr 30 43 50

 

Dies sollten Sie alles bei Ihrer Erbplanung bzw. bei der Erstellung Ihres Testaments berücksichtigen.