Heute nur ein kurzer Verweis auf die Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und

deren Folgen.

Zitat  Haufe Verlag:

Der Einsatz von fremdem Personal innerhalb des eigenen Betriebs ist in unterschiedlichen Formen möglich. Bei der Beauftragung externer Dienstleister über Werk- oder Dienstverträge ist es zum Beispiel möglich, dass diese die Aufgabe mit eigenen Mitarbeitern erfüllen oder aber einen Solo-Selbstständigen unterbeauftragen. Auch Arbeitnehmerüberlassung oder der Werk-oder Dienstvertrag mit Solo-Selbstständigen direkt ist eine Möglichkeit. Für eine richtige rechtliche Beurteilung der einzelnen Formen sind die vertraglichen Vereinbarungen wichtig, entscheidend ist jedoch die tatsächliche Durchführung.
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