Was darf ich einführen? Reisefreimengen

Die Urlaubszeit ist da und Sie fragen sich sicherlich auch, was Sie aus dem Ausland steuerfrei mitbringen dürfen. Um zu vermeiden, dass Urlaubsmitbringsel unangenehme Probleme und zusätzliche Kosten verursachen, habe ich Ihnen nachfolgend hilfreiche Informationen zu den erlaubten Waren und Mengen zusammengestellt. Bitte betrachten Sie diese Liste nicht als vollständig, sie soll Ihnen lediglich als Orientierung dienen. Reisen innerhalb der EU Beim Reisen innerhalb der EU gilt grundsätzlich, dass Sie aus jedem EU-Mitgliedstaat Waren abgabefrei und ohne jegliche Zollformalitäten mit nach Deutschland bringen dürfen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Waren für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Sind die Mengen zu groß, wird eine private Nutzung angezweifelt. Um Kontrollen und die Reisebestimmungen zu vereinfachen, wurden gewisse Richtmengen festgelegt, die für verbrauchssteuerpflichtige Waren gelten. Dazu gehören beispielsweise Genussmittel. Die folgende Übersicht über die Richtmengen innerhalb der EU erleichtert Ihnen die Einfuhr: Zigaretten: 800 Stück Zigarillos: 400 Stück Zigarren: 200 Stück Rauchtabak: 1 Kilogramm Spirituosen: 10 Liter (Wodka, Rum, Whisky, Weinbrand) Alkoholische Süßgetränke: 10 Liter (Alkopops) Zwischenerzeugnisse: 20 Liter (Marsala, Portwein, Sherry) Schaumwein: 60 Liter Bier: 110 Liter Kaffee: 10 Kilogramm Kaffeehaltige Ware: 10 Kilogramm Beim Kauf von Zigaretten für den Eigenbedarf in Lettland, Bulgarien, Ungarn, Litauen und Rumänien gilt eine Sonderregelung. Werden die Zigaretten ins deutsche Steuergebiet eingeführt, ist lediglich eine Menge bis 300 Stück steuerfrei. Voraussetzung für die allgemeinen Richtmengen ist, dass Sie die Waren als Privatperson befördern und für den privaten Gebrauch kaufen. Sobald Richtmengen überschritten werden, wird eine gewerbliche Verwendung vermutet. Außerdem müssen die Genussmittel, die Sie [...]